sven kock - rechtsanwalt & fachanwalt
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Wen wir im Arbeitsrecht vertreten:

 

Wir vertreten:

  • Arbeitnehmer (Führungskräfte oder Minijobber),
  • Arbeitgeber,
  • Geschäftsführer,
  • Betriebsräte.

unterschiedslos und mit gleichem Engagement.

 

Warum wir die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertreten:

 

An keiner Stelle wird die Frage, ob ein Anwalt grundsätzlich für beide Seiten tätig werde, so in den Vordergrund gestellt wie im Arbeitsrecht. Um Missverständnissen vorzubeugen will ich meinen Standpunkt an dieser Stelle verdeutlichen:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind zunächst einmal Parteien eines Vertrages. Beide Seiten haben Anspruch darauf, dass der Vertragspartner die vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllt, mit anderen Worten, dass ihre Interssen und Ansprüche durchgesetzt werden.

 

Wir vertreten schließlich auch Käufer und Verkäufer

 

In meinem Tätigkeitsschwerpunkt Forderungseinzug/Inkasso setze ich berechtigte Forderungen meiner Mandanten durch und wehre unberechtigte ab. Niemand käme hier auf die Idee, ein Anwalt sollte stets nur den Kläger/ Gläubiger oder nur den Beklagten/ Schuldner vertreten.

 

Nicht anders verhält es sich im Arbeitsrecht. Unsere Aufgabe ist es hier, insbesondere im Rahmen in unserem Spezialgebiet: Kündigungsschutzrecht und Kündigungsrecht, die Durchsetzung des jeweiligen Standpunktes zu gewährleisten.

Jeder Fall kann von mindestens zwei Seiten aus betrachtet werden; bei jedem Streit lassen sich wenigsten zwei gegensätzliche Ansichten – zumeist mit guten Gründen – vertreten. 

 

Geben oder Nehmen von Arbeit ist unmaßgeblich

 

Wir lehnen es ab, einen als richtig bewerteten Standpunkt allein wegen des Gebens oder Nehmens von Arbeit nicht einnehmen zu sollen. So haben wir beispielsweise einen mittelständischen Handwerksbetrieb gegen einen angestellten Meister vertreten. Der Mitarbeiter hatte das Unternehmen schwer geschädigt, hatte Kollegen beleidigt und Eigentum unterschlagen. Diese fristlose Entlassung war unumgänglich.

Ebenso unterbinden wir mit allen zulässigen Mitteln jede Form von Mobbing oder Bossing. Wir setzen Teilzeitansprüche von Müttern im Eilverfahren duch und vertreten Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis nur deswegen nicht verlängert wird, weil sie schwanger ist.

 

Wir vertreten Vertragspartner, keine Ideologen

 

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Sie soll verdeutlichen, dass wir im Arbeitsrecht Vertragspartner und keine Ideologen vertreten.

Unser Ziel ist es, Interessen durchzusetzen, dies es verdienen, durchgesetzt zu werden. Das Bild vom bösen Kapitalisten und guten Arbeiter einerseits ist in seiner Schlichtheit ebenso falsch und fantasielos wie das inverse Bild vom wohltätigen Unternehmer und arbeitsscheuen Gewerkschafter andererseits.

Besonders deutlich wird die Absurdität der Forderung, nicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig zu werden, bei folgendem Beispiel: Wir vertreten einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Kündigungsschutzverfahrens, setzen eine Abfindung durch und daran anschießend Ansprüche auf Arbeitslosengeld und z.B. Überbrückungsgeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Wir beraten bei der Existens- und Unternehmensgründung, dem vorausgehenden Unternehmenskauf oder vertreten unseren Mandanten dann bei der Durchsetzung unbezahlter Rechnungen.

Bestenfalls ist derselbe Mensch "plötzlich" Unternehmer und - hoffentlich - bald darauf Arbeitgeber. Uns erschließt sich nicht, weshalb wir dieselbe Person dann nicht mehr vertreten sollten, wenn es Konflikte mit einem Mitarbeiter gibt

 

Ein Beispiel

 

Besonders deutlich wird die Absurdität der Forderung, nicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig zu werden, bei folgendem Beispiel: Wir vertreten einen Arbeitnehmer im Rahmen seines Kündigungsschutzverfahrens, setzen eine Abfindung durch und daran anschießend Ansprüche auf Arbeitslosengeld und z.B. Überbrückungsgeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Wir beraten bei der Existens- und Unternehmensgründung, dem vorausgehenden Unternehmenskauf oder vertreten unseren Mandanten dann bei der Durchsetzung unbezahlter Rechnungen.

 

Bestenfalls ist derselbe Mensch "plötzlich" Unternehmer und - hoffentlich - bald darauf Arbeitgeber. Uns erschließt sich nicht, weshalb wir dieselbe Person dann nicht mehr vertreten sollten, wenn es Konflikte mit einem Mitarbeiter gibt

 

Kommen Sie zu uns

 

wenn Sie Unterstützung im Arbeitsrecht suchen und keinen Anstoß daran nehmen, dass wir in der Lage sind, uns auch in die Situation Ihres Vertragspartners oder Gegners hineinzuversetzen.

Wir setzen uns für Ihre berechtigten Interessen ein!

 

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