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Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind zwei Paar Schuhe, heißt es gelegentlich.
Oftmals kommt dem Faktor Zeit eine erhebliche Bedeutung zu: - Was nützt es, einen mehrjährigen Prozess zu gewinnen, wenn am Ende kein vollstreckbares Vermögen mehr vorhanden ist?
- Was ist gewonnen, wenn nach kurzer Prozessdauer der Gegner in Erwartung der Vollstreckung die Konten abräumt?
- Wem ist mit der Rechtsauskunft geholfen, dass eine fristlose Kündigung begründet gewesen wäre, leider aber die Frist versäumt wurde?
Die Antworten lauten: Nichts und niemandem.
Erfolg oder Mißerfolg einer Strategie oder eines Vorgehens sind fast immer in besonderem Maße von der Schnelligkeit der Einleitung bestimmter Schritte abhängig. Dies betrifft etwa·
Einstweilige Verfügungen (z.B. Teilzeit, Urlaubsgewährung oder zur Durchsetzung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes), - Erwirkung persönlicher oder dinglicher Arreste,
- Einhaltung von Fristen (z.B. § 626 Abs. 2 BGB),
- 3-Wochenfrist ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage,
- Sicherung des Erfolgs der Zwangsvollstreckung (z.B. Vorpfändung).
Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Mandatsannahme.
Wir garantieren Ihnen den Rückruf eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht im Regelfall noch am selben, spätestens am darauffolgenden Tag. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen ersten Beratungstermin, an dessen Ende Sie eine erste Einschätzung erhalten, z.B. zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit Ihrer Kündigung.
In dringenden Fällen sind wir auch am Wochenende mobil erreichbar. Die Nummer erhalten Sie bei Bedarf durch die Kanzlei.
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