Auch wenn wir deutschlandweit für Sie im Einsatz sind, liegt der regionale Schwerpunkt unserer Tätigkeit doch in Norddeutschland, insbesondere in Hamburg. Wir sind vertraut mit den Gepflogenheiten der hiesigen Arbeitsgerichtsbarkeit, kennen die Hamburger Richterschaft und viele der Anwälte, die ebenfalls schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht zu Hause sind. Von einigen Richtern ist uns bekannt, ob sie mit dem A3 oder dem Fahrrad zum Gericht kommen. Wir wissen, von welcher Kammer behauptet wird, es sei einfacher, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr gehe, als dass ein Arbeitgeber einen Prozeß gewinnen könnte. Andere Richter kennen wir bereits seit Studienzeiten.
Als Hamburger Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht haben wir selbstverständlich Zugriff auf die Geschäftsverteilungspläne der Hamburger Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir wissen daher unmittelbar nach Klagerhebung, welcher Richter oder welche Richterin für Ihren Fall zuständig ist.
Rechtsanwalt Kock wird ebenfalls zu dem jährlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Richtern der Hamburger Arbeitsgerichte und den Hamburger Fachanwälten eingeladen.