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Das Arbeitsrecht der Ärzteschaft ist eine Spezialmaterie innerhalb des Arbeitsrechts. Es wird bestimmt durch die Regelungswut von Gesetzgeber und Tarifparteien. Wir beraten und vetreten Ärzte in allen Fragen des Arbeitsrechts, z.B.
1. Arbeitsvertragsgestaltung
2. Was gilt: BAT, TVöD, TV-Ärzte VKA oder TV-Ärzte KAH?
3. Eingruppierung der Oberärzte (Entgeltgruppe III)
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