Ein Schwerpunkt unserer fachanwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Kündigungsschutzes.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer bei der Abwehr von
- betriebsbedingten (behauptete Unternehmerentscheidung)
- verhaltensbedinten (behauptete Vertragsverletzung)
- personenbedingten (behauptete unzumutbare Fehlzeiten)
- ordentlichen (Kündigungsfrist eingehalten)
- außerordentlichen (fristlose)
Kündigungen.
Wir setzen Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten - auch im Wege der einstweiligen Anordnung - durch oder verhandeln im Hinblick auf eine möglichst hohe Abfindung.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend:
- Wir zeigen Chancen und Risiken in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf,
- weisen auf sozialversicherungsrechtliche Problemfelder hin (z.B. Sperrfrist) und
- helfen auch bei der steuerlichen Optimierung von Kündigungsvergleichen.
Dabei schauen wir stets auch über den rechtlichen Tellerand: So ist z.B. abzuwägen, ob ein gutes Zeugnis nicht höher zu bewerten ist als ein kleine Abfindung usw.
Unsere Mandanten werden von uns auch über den Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens hinaus betreut. So unterstützen wir sie bei Verwaltungsverfahren vor dem Arbeitsamt oder bei der Planung und Umsetzung ihrer Selbständigkeit.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts:
- Kündigungsschutz,
- Abfindung & Kündigung,
- Teiltzeit, Elternzeit,
- Mütterschutz
- Kündigung & Arbeitslosengeld,
- Zeugnisrecht,
- Insolvenzarbeitsrecht,
- Variable Vergütung,
- Arbeitsunfall,
- Mobbing,
- Abfindungen,
- Aufhebungsverträge,
- Arbeitsverträge,
- Verfallklauseln ,