sven kock - rechtsanwalt & fachanwalt
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

 

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

 

Wir informieren Sie über:

  • Kündigungsrecht: Grundsätzliche Überlegungen,
  • Voraussetzungen des Kündigungsschutzes,
  • Strategie & Taktik;
  • Vermeidung einer Kündigungsschutzklage,
  • Voraussichtliche Höhe der Abfindung,
  • Bedeutung von Darlegung und Beweislast,
  • Risiko: Annahmeverzug,
  • Wie gewinnt man als Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozeß,
  • Betriebsbedingte Kündigung,
  • Personenbedingte Kündigung,
  • Aufhebungsverträge/ Abwicklungsverträge,
  • Anspruch auf Abfindung,
  • Betriebsratsanhöhrung,
  • 10 klassische Fehler bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen,
  • Arbeitsverträge AGB-Kontrolle Der Inhalt des Arbeitsvertrages bereitet die Kündigung vor Wettbewerbsverbote Leistungsabhängiges Entgelt Befristung Freie Mitarbeit/ Arbeitnehmer Freiwilligkeitsvorbehalt Widerrufsvorbehalt u.v.m Kundenschutz & Wettbewerbsverbote Das Verhältnis von Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht ist geprägt von einer Fülle scheinbar unzählbarer Einzelfallentscheidungen. Wenn ein Mitarbeitber beabsichtigt, seinem Arbeigeber Konkurrenz zu machen, stellen sich eine Vielzahl von Fragen, z.B. welche Vorbereitungshandlungen sind hinzunehmen, welche können untersagt werden, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen, kann gegen den Arbeitnehmer oder Konkurrenzunternehmen vorgegangen werden? Wettbewerbsrecht ist ebenso bedeutsam wie Arbeitsrecht oder das Rechtsinstitut des eingerichteten und ausgeüben Gewerbebetriebs. Vielfach werden die Weichen bereits unzureichend bei der Abfassung des Arbeitsvertrages gestellt (Stichwort: nichtiges oder unverbindliches Wettbewerbsverbot). Ich berate bei: - bei Vertragsverhandlungen, - der Ausformulierung von Arbeitsverträgen und Wettbewerbsklauseln, - der Entscheidung, ob auf ein Wettbewerbsverbot verzichtet werden sollte, - der Entwicklung einer Abwehrstrategie - der Durchsetzung von (Eil-)Maßnahmen (einstweilige Verfügung) zur Unterbindung unlauteren Wettbewerbs - u.v.m. Altersteilzeitverträge Das Recht der Altersteilzeit ist ein Stolperstein- und Minenfeld. Hier gilt es nicht mit verheerender Wirkung zu straucheln, sondern Chancen zu nutzen, Risiken zu erkennen und gestalterisch zu vermeiden. Altersteilzeitverträge können z.B. ein probates Mittel sein, um älteren Mitarbeitern den gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich, dass gerade mit längjährigen Mitarbeitern mit hohem Kündigungschutz Altersteilzeitverträge geschlossen werden, um schwierige Konflikte am Arbeitplatz zu bereinigen. Gerade die sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhänge werden hier oftmals nur unzureichend bedacht.
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