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Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsrecht und im Kündigungschutzrecht; wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte.
Wir beraten unsere Mandanten nicht nur über die Rechtslage anläßlich eines arbeitsrechtlichen Konflikts. Wir legen darüber hinaus besonders Wert darauf, zusammen mit ihnen Lösungen für ihre praktischen Probleme auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts zu erarbeiten und zu entwickeln.
Gerade im Arbeitsrecht, das in besonderem Maße von Richterrecht geprägt ist, gilt, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Erforderlich ist darüber hinaus Verhandlungsgeschick, etwa bei kritischen, gelegentlich emotionalen Verhandlungen mit der Gegenseite, Betriebsräten oder dem Arbeitgeberverband. Erforderlich sind zudem praktisches Know-how und Branchenkenntnisse (etwa im Handwerk, im öffentlichen Dienst oder im Bankensektor).
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Lösung ihrer arbeitsrechtlicher Probleme im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Reorganisationen - auf beiden Seiten des Arbeitsvertrages.
Wir verhandeln für Sie Fälle von Personalabbau, Betriebsstilllegung oder -verlagerung.
Ob es um Kündigung und Kündigungsschutz, Fragen der Teilzeitbeschäftigung, die Einführung zeitgemäßer/ fairer Vergütungssysteme, das Antidiskriminierungsrecht, die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen oder die Einführung des TVöD geht – stets es unser Anspruch, innovative, streitvermeidende und rechtssichere Lösungen zu erarbeiten, die den Bedürfnissen unserer Mandanten entsprechen.
Auch wenn wir stets bemüht sind, die Interessen unserer Mandanten bereits außerhalb des Gerichtssaals durchzusetzen, ist ein integraler Bestandteil unserer Tätigkeit das Auftreten vor Gericht: Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit in allen Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht, etwa in Kündigungsschutzverfahren oder betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen über den Umfang von Mitbestimmungsrechten .
Ob vor Gericht oder anderswo: Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck. Unser Verhandlungsstil wird als hart aber fair charakterisiert. Auch dem gelegentlich von Richterseite ausgeübten Druck, einen Vergleich zu schließen, halten wir Stand. Wir empfehlen einen Vergleichsschluß nicht, weil wir uns die Sympathien des Gerichts erkaufen wollen, sondern weil wir das Ergebnis mindestens für angemessen, im Regelfall aber für optimal erachten.
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