sven kock - rechtsanwalt & fachanwalt
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LG Hamburg: Iduna-Klauseln zu Rückkaufswerten sind unwirksam:

 

Im Streit um höhere Rückkaufswerte hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 22.01.2010 Vertragsklauseln der Iduna Leben für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Nach deren Angaben haben Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen mussten, jetzt Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert (Az. 324 O 1152/07).  

 

 

OLG Stuttgart: Krankenversicherung - Erstattung von Kosten für alternative Heilungsmethoden MB/KK 94 § 4 VI 2

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Versicherte einen Anspruch auf Kostenerstattung für alternative Heilungsmethoden hat, wenn keine geeignete Alternative nach den schulmedizinischen Methoden vorliegt. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Behandlung von nicht lebensbedrohlichen Krankheiten handelt. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2009 - 7 U 60/09

OLG Frankfurt a. M.: Rechtsschutzdeckung für Hochschul-Kapazitätsklagen ARB 2000 § 26 (3), § 2 g) bb), § 4 (1) c), § 18 (1) b)

Wenn der Privat-Rechtsschutz den Verwaltungsrechtsschutz aus dem Bereich des Hochschulrechts einschließt, erfasst dieser auch so genannte Kapazitätsklagen.

Für die Darlegung des Eintritts eines Rechtsschutzfalls reicht es aus, wenn ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Zulassungsanspruch in Folge fehlerhafter Kapazitätsberechnungen seitens der jeweiligen Universitäten behauptet und in allgemeiner Form Anhaltspunkte für den behaupteten Rechtsverstoß dargetan werden. Die nach den ARB erforderliche "hinreichende Erfolgsaussicht für die Interessenwahrnehmung" ist demnach bereits dann gegeben, wenn eine hinreichende Aussicht bestehe, dass die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotential der Hochschule nicht erschöpft ist. Es kommt nicht darauf an, wie hoch die Chance des Studienplatzbewerbers zu bewerten ist, im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz zu erhalten.

Die Versicherung ist auch dann eintrittspflichtig, wenn gleichzeitig gegen mehrere (bis zu zehn !) Universitäten im Wege von Kapazitätsklagen vorgegangen wird.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.02.2009 - 7 U 249/08 (LG Wiesbaden)

 

BAG: Entgeltumwandlungsvereinbarung kann bei Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen unangemessene Benachteiligung darstellen BetrAVG § 1 II Nr. 3, § 1b V, § 2 II 5, § 4, § 17 III; BGB § 306 I, § 307; GG Art. 12; VVG a.F. §§ 174, 176, 178; VAG § 65 I

Wenn ein Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt, kann dies zu Ansprüchen des Arbeitnehmers führen. Die Zillmerung verstößt zwar nicht gegen das Wertgleichheitsgebot des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG. Es spricht indes einiges dafür, dass die auf gezillmerte Versicherungstarife abstellende betriebliche Altersversorgung eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB enthält. Dies kann zu höheren Ansprüchen auf Entgeltumwandlungsvereinbarung führen.

BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 3 AZR 17/09 (LAG Köln),

 

OLG Koblenz: Versicherer kann trotz Überschreitung der Deckungsgrenze zu weitergehendem Ersatz für Mietausfallschäden verpflichtet sein AFB 87.

Auch bei Überschreitung der Deckungsgrenze für Mietausfallschäden kann dessen weitergehender Ersatz vom Versicherer als Verzugsschadenersatz geschuldet sein. Bei Möglichkeit von Fremdbrandstiftung kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Brand durch den Mietgebrauch verursacht wurde und der Mieter deshalb gegenüber dem Vermieter zur Fortzahlung des Mietzinses verpflichtet war 

OLG Koblenz, Urteil vom 30.10.2009 - 10 U 1407/08 (LG Trier),

 

AG München: Versicherungsschutz erfasst auch Beschädigungen bei Diebstahl von Gegenständen aus Kfz VVG § 1; AKB § 12

Sofern ein zweifelhaft ist, ob auch Beschädigungen bei einem Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug vom Versicherungsschutz umfasst sind, geht dieser zu Lasten der Versicherung.

AG München, Urteil vom 13.08.2009 - 223 C 6889/09,