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für die Sicherung des Arbeitsplatzes oder eine hohe Abfindung
Beachten Sie unbedingt die drei goldenen Regeln für eine optimale Chancenverwertung im Kündigungsfall.
1. Fragen Sie Ihren Anwalt:
Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, ohne es mit Ihrem Anwalt durchgesprochen haben. Ein Angebot, das Sie nicht zu Hause in Ruhe prüfen können, ist mit Sicherheit unseriös und zu Ihrem Nachteil. Es gibt keinen Grund, der gegen eine Unterschrift erst in 3 Stunden oder am nächsten Tag spricht. Eine unbedachte Unterschrift kann Sie teuer zu stehen kommen: Abwicklungsverträge können den Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld bedeuten; einvernehmliche Freistellungen können das Ende gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bedeuten! Vorsicht ist selbst bei der Empfangsbestätigung geboten: Wenn Sie den Empfang einer Kündigung bestätigen wollen, lesen Sie sich die Erklärung unbedingt sehr sorgfältig durch.
2. Strategieentwicklung
Egal ob ein Konflikt außergerichtlich beigelegt werden kann oder ausprozessiert werden muß; in jedem Fall steigen die Chancen auf ein befriedigendes Ergebnis, wenn bereits im Vorfeld einer arbeitgeberseitigen Maßnahme geeignete Abwehrstrategien oder Reaktionen erarbeitet werden. Welche Strategie anzuwenden ist, richtet sich regelmäßig nach dem verfolgten Ziel: Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Näheres erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Lassen Sie die Fehler, die über das Wohl und Wehe Ihrer Ansprüche entscheiden, den Gegner machen. Sie müssen nicht jede ausgelegte Falle auch zuschnappen lassen; es schadet aber nichts, gewappnet zu sein.
Es ist eine allgemeingültige Erkenntnis, dass Verhandlungen besser aus einer Position der Stärke heraus geführt werden. Wer geschlagen ist, kann auf Mitleid hoffen, aber keine Bedingungen stellen. Deshalb gilt: Sorgen Sie rechtzeitig vor: Wappnen Sie sich durch eine anwaltliche Strategie.
3. Fehler vermeiden, andständig bleiben:
Sicherlich: Das Arbeitsrecht ist kompliziert und Arbeitgeber bisweilen ungerecht.
Aber: Selbst wenn Sie sich sicher sind, dass die angeordnete Maßnahme/ Weisung Ihres Arbeitgebers rechtswidrig ist und Ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag verletzt, sollten Sie im Regelfall eine Durchsetzung Ihrer Rechte auf eigene Faust unterlassen: Das bedeutet zum Beispiel:
- es wird nur durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub angetreten, keine Selbstbeurlaubungen,
- kein verbotswidriges Surfen im Internet,
- keine Privatkopien (Denken Sie an den Speicher des Kopiergerätes)
- keine Kopie von internen Daten (Kundenlisten etc.) usw.
- keine Verspätungen,
Als Richtschnur gilt dabei: Versetzen Sie sich in die Position Ihres Arbeitgebers und unterstellen Sie, er wäre fair und verständig: Was würde ein solcher Arbeitgeber nicht hinnehmen? Machen Sie dieses zum Maßstab Ihres Handelns; die Wahrscheinlichkeit, dass eine verhaltensbedingte Kündigung Ihres Arbeitgebers oder eine Abmahnung berechtigt sein werden, minimiert sich so. Im übrigen gilt selbstverständlich auch hier zunächst die Regel 2.
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